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Asbestplatten - Eternit asbesthaltig - Wellasbest abdichten, sanieren. Ist hier eine Sanierung verboten?

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Die "giftigen" Wellplattendächer.

Fast drei Jahrzehnte nach dem Verbot von Asbest werden nach und nach immer mehr Hausbesitzer von der Vergangenheit eingeholt. Hunderttausende Dächer, die bis in die 90er Jahre mit asbesthaltigen Faserzementplatten eingedeckt wurden, stehen mit zunehmendem Alter vor ihrem Lebensende. Saniert werden sollten solche Dächer spätestens, wenn durch Verwitterung oder Beschädigungen feinste Fasern in die Atemluft gelangen können.

Vor allem Wellplattendächer die vor 1990 gebaut bzw. eingedeckt wurden können Asbest enthalten. Wellplattendächer, die bis Ende 1991 hergestellt wurden, sind in der Regel durch Asbestfasern verstärkt aber diese Platten können als Lagerware auch noch nach deren Herstellungsverbot verlegt worden sein.


Wie erkennt man ob Faserzement Asbestplatten auf einem Dach liegen?

Ein eindeutiges Merkmal für Asbest ist die Faserstruktur der Platten. Fachleute schauen sich die Schnittkanten genauer an aber der Laien erkennen dabei so gut wie nichts. Als Faustregel gilt daher, wer ein Faserzementplattendach aus den Jahren vor 1990 hat kann mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass diese Platten asbesthaltig sind. Eine absolute Sicherheit kann jedoch nur eine Material-Analyse durch ein qualifiziertes Prüflabor geben. Solch eine Untersuchung kostet im Durchschnitt etwa 60,- Euro.




Was darf ein Heimwerker selber machen?

Eine asbesthaltige Dacheindeckung darf nicht in Eigenleistung entfernt bzw. entsorgt werden. Zu glauben, das haben wir früher immer so gemacht und nie ist etwas passiert, ist eine falsche wie fatale Logik, denn die eingeatmeten Fasern offenbaren ihr tödliche Wirkung erst viele Jahre später und der Zusammenhang zwischen Ursache und dem Ausbruch der Erkrankung ist nach dieser Zeit meist nicht mehr nachzuvollziehen.

Wenn Arbeiten an solch einer Wand- oder Dachbedeckung durchgeführt werden muss hierbei immer ein ausreichender Atemschutz eingesetzt werden damit die Kontamination und deren weitreichende Folgen vermieden wird. Bei der mechanischen Bearbeitung (Fegen, Bohren, Sägen, Brechen usw.) werden millionenfach Asbestfasern in die Luft freigesetzten, die von den beteiligten Personen in hoher Konzentration eingeatmet und in den Atemorganen zurückgehalten werden.

Auch der Gedanke den Staub mit einem haushaltsüblichen Staubsauger aufzufangen ist fatal, denn die Partikel sind so klein, dass sie vom Sauger zwar aufgesaugt aber über die Abluft noch umfangreicher verteilt werden. Der unsachgemäße Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist also kein Kavaliersdelikt, sondern als strafbare Handlung zu ahnden.

Asbest darf in Deutschland seit nahezu drei Jahrzehnten nicht mehr im Bauwesen verwendet werden. Trotzdem geht nach wie vor ein Gefährdungspotential von diesem beständigen Mineral aus, da es in unzähligen Gebäuden zum Brandschutz und zur Wärmedämmung verbaut wurde. In Form der Wellplatten ist dieses gesundheitsschädliche Material immer noch auf zahlreichen Dächern zu finden. Schätzungen nach sind ca. 700 Millionen Quadratmeter Dachfläche hiervon betroffen. Das sind umgerechnet ca. 4,6 Millionen Einfamilienhäuser, Schuppen, Garagen oder Hallendächer.




Was sagen Fachkreise zum Thema: Das Versiegeln bzw. Sanieren der asbesthaltigen Welldächer?

In Fachkreisen räht man von einer Versiegelung der Platten ab und hierzu führt man folgende Punkte an:

1.) Das trockene Reinigen nicht beschichteter Platten ist verboten da hierbei Millionen Fasern von der Oberfläche abgetragen bzw. aufgewirbelt werden.

2.) Bei beschichteten Wellplatten ist das Reinigen mit oberflächenabtragenden Geräten, z. B. Hochdruckreiniger mit Dreckfräse, nicht erlaubt, weil sich aufgrund des intensiven Drucks die Beschichtung lösen und die gefährliche Substanz freisetzen könnte.

3.) Eine Beschichtung bzw. Versiegelung der Wellasbestplatten kann demzufolge nur dann durchgeführt werden, wenn die Platten völlig intakt bzw. "tragfähig" sind.

4.) Sind die Wellpaltten ohnehin beschädigt, sollte man sie schnellstmöglich vom Dach entfernen. Selbst intakte Platten sollten nach der Bestätigung des Asbestverdachts möglichst umgehend professionell (durch eine Fachfirma) entsorgt werden. Selber dürfen diese Arbeiten nicht ausgeführt werde.

5.) Bei einer Versiegelung der Asbestplatten mit einfacher handelsüblicher Dachfarbe handelt es sich lediglich um eine Aufschiebung der notwendigen Vollsanierung. Sobald die Platten stark verwittert oder beschädigt sind werden Fasern freigesetzt, die unbemerkt eingeatmet werden und sich in den Lungen festsetzen können. Eine günstige, meist dünne Dachversiegelung mit nicht nachhaltigen Lacken bedeutet im Endeffekt nur eine Schonfrist für das Dach.



Sind die Gefahren sowie die Warnungen zu Wellasbest immer gleich einzustufen?

Nein, denn eine unmittelbare Gefahr geht von unbeschädigten Faserplatten in denen das Asbest noch in der Zementstruktur fest gebunden und die Menge des Asbestanteils weniger als 15% Gewichtsanteile beträgt, nicht aus. Dazu zählen vor allem die asbesthaltigen Wellplatten für Flachdächer und Fassaden. Wird jedoch eine mechanische Bearbeitung vorgenommen (Bohren, Sägen, Brechen) oder sind die Platten einer starken Verwitterung ausgesetzt steigt das Risiko einer Faserfreisetzung und somit die ggf. erfolgende Gesundheitsgefährdung erheblich an.




Fazit:

Seit Mitte 2005 ist es den Fachfirmen (Dachdecker sowie gewerbliche Verarbeiter) - unter Androhung einer Geldstrafe ab 50.000,- Euro pro Gewerk - gesetzlich untersagt asbesthaltige Wellplattendächer in irgendeiner Form zu sanieren. Der Besitzer eines solchen Daches entscheidet hingegen selber, was mit seiner Dachfläche geschehen soll. Hier kann eine gut vorbereitete Nassreinigung - zwar mit Hochdruck aber ohne Dreckfräse und in jedem Fall mit viel Wasser - sowie die anschließende Versiegelung des Daches mit einem entsprechend hochwertigen und geeigneten Material durchaus eine sehr lebensverlängernde Maßnahme für das Wellplattendach bedeuten.



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